Digitalisierung im Krankenhaus? Aber sicher!Zum DownloadWie Informationssicherheit im Krankenhaus umgesetzt werden kann und warum Abwarten keine gute Idee ist
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Keine Ausnahmen mehr bei IT-SicherheitJetzt gilt’s − und zwar für alle: Ab dem 01.01.2022 sind alle Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die Vorgaben des B3S einzuhalten – egal, ob sie als KRITIS zählen oder nicht. Über 150 Anforderungen müssen beachtet werden. Wie das gelingt? |
Das dunkle Geschäft mit der Cybererpressung floriert. Treffen kann es grundsätzlich jede Institution. Doch Krankenhäuser, egal welcher Größe, werden immer häufiger zu lohnenden Angriffszielen. Denn: Der Ausfall eines Krankenhauses erzeugt schnell öffentliches Aufsehen und wird nicht lange toleriert. Das Kalkül der Erpresser ist einfach: Je größer die Not, desto eher wird Lösegeld gezahlt. Die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit in Krankenhäusern werden immer weiter verschärft. Ab dem Jahr 2022 sind umfangreiche IT-Sicherheitsmaßnahmen für ausnahmslos alle Krankenhäuser verpflichtend – nicht mehr nur für Häuser, die als kritische Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft werden. Die Referenz für die Maßnahmen ist der Branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus. |
Was ist der B3S? Was sind die Rechtsfolgen unzureichender IT-Sicherheit? Wie funktioniert die Absicherung und wie sehen die einzelnen Schritte aus? Antworten darauf gibt das neue Whitepaper zur Krankenhaus-Digitalisierung. |
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