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Digitalisierung im Krankenhaus? Aber sicher!

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Wie Informationssicherheit im Krankenhaus umgesetzt werden kann und warum Abwarten keine gute Idee ist

  • Veröffentlicht von

    PwC Deutschland

  • Sprache

    Deutsch

Keine Ausnahmen mehr bei IT-Sicherheit

Jetzt gilt’s − und zwar für alle: Ab dem 01.01.2022 sind alle Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die Vorgaben des B3S einzuhalten – egal, ob sie als KRITIS zählen oder nicht. Über 150 Anforderungen müssen beachtet werden. Wie das gelingt?

Das dunkle Geschäft mit der Cybererpressung floriert. Treffen kann es grundsätzlich jede Institution. Doch Krankenhäuser, egal welcher Größe, werden immer häufiger zu lohnenden Angriffszielen. Denn: Der Ausfall eines Krankenhauses erzeugt schnell öffentliches Aufsehen und wird nicht lange toleriert. Das Kalkül der Erpresser ist einfach: Je größer die Not, desto eher wird Lösegeld gezahlt.

Die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit in Krankenhäusern werden immer weiter verschärft. Ab dem Jahr 2022 sind umfangreiche IT-Sicherheitsmaßnahmen für ausnahmslos alle Krankenhäuser verpflichtend – nicht mehr nur für Häuser, die als kritische Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft werden. Die Referenz für die Maßnahmen ist der Branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus.

Was ist der B3S? Was sind die Rechtsfolgen unzureichender IT-Sicherheit? Wie funktioniert die Absicherung und wie sehen die einzelnen Schritte aus? Antworten darauf gibt das neue Whitepaper zur Krankenhaus-Digitalisierung.

Laden Sie sich das Whitepaper hier herunter

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