Benchmarking-Studie zur Umsetzung der EU-HinweisgeberrichtlinieZum DownloadEU-Hinweisgeberrichtlinie: Umsetzung erfordert mehr Engagement
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Nur jedes fünfte Unternehmen hat ein Hinweisgebersystem bereits vollständig etabliertSeit Dezember 2021 gilt die EU-Hinweisgeberrichtlinie für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sowie für alle Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich. Wie sieht es jedoch mit der Umsetzung aus? |
Unsere Befragung hat gezeigt: Die Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie sind deutschen Unternehmen bekannt, die Umsetzung steckt jedoch noch in den Kinderschuhen. Oft fehlt es beispielsweise noch an der nötigen Implementierung interner Meldestellen und Kommunikationsplattformen. Bislang geben Hinweisgebende Meldungen vor allem über analoge Wege und personelle Instanzen ab. In der Nutzung von automatisierten Digitallösungen steckt also noch viel ungenutztes Potenzial. Sofern Meldekanäle für Hinweisgebende vorhanden sind, weisen die Meldungen von Geldwäsche bis Belästigung am Arbeitsplatz auf vielfältige Missstände hin. Verbesserungsbedarf sehen Unternehmen aber bei der Anonymisierung der Identität von Hinweisgebenden. Klar ist: Unternehmen, die bislang kein Hinweisgebersystem implementiert haben, müssen dringend damit beginnen. Wurde bereits damit begonnen, die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, ist es wichtig, auf eine ganzheitliche Umsetzung innerhalb des Compliance-Management-System (CMS) zu setzen. So können Unternehmen schnell auf Missstände reagieren, Reputationsschäden abwenden und interne Prozesse verbessern. |
19% der Befragten haben ihr Hinweisgebersystem bereits vollständig implementiert. 48% der Befragten planen die Umsetzung ihres Hinweisgebersystems. 27% der Hinweise in Firmen gehen derzeit noch per E-Mail ein. 71% der befragten Unternehmen mit implementierten Meldekanälen erhalten mehr als zehn Hinweise pro Jahr. |
Vor allem in Hinblick auf die angebotenen Kanäle für Hinweisgebende besteht akuter Handlungsbedarf. Der Markt für sichere und automatisierte Digitallösungen ist da – wer diese Möglichkeiten nicht nutzt, verschenkt viel Potenzial. Carsten Hasemeier Director Risk & Regulatory, PwC Deutschland |
Wer gerade erst anfängt, die Hinweisgebersysteme zu implementieren, muss jetzt aktiv werden. Betroffene Unternehmen müssen den Status Quo prüfen und den Rahmen für Hinweise definieren. Neben Verstößen gegen das EU-Recht kann auch die Verletzung nationaler Gesetze oder interner Richtlinien in das Hinweisgebersystem miteinbezogen werden. Arndt Engelmann Partner Risk & Regulatory, PwC Deutschland |
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